Rahmenbedingungen

Erstgespräch und Ablauf

Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und wird wie jede andere Einheit verrechnet. Dabei geht es darum, sich gegenseitig kennen zu lernen und nach dem Erstgespräch zu entscheiden, ob Sie sich auf eine Behandlung bei mir einlassen möchten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, werden in den folgenden Terminen gemeinsam das weitere Vorgehen und die Behandlungsziele festgelegt. Die Dauer der Behandlung ist abhängig von Problemstellung, Zielsetzung und individuellen Faktoren.

Kosten und Abrechnung

Das Honorar für eine Behandlungseinheit (50 min.) beträgt 90,- EUR.

Sie erhalten am Ende jeden Monats eine Honorarnote, welche alle in Anspruch genommenen Einheiten des Monats umfasst. Nach Erhalt der Honorarnote bitte ich Sie um Überweisung des Betrags innerhalb von 14 Tagen. Beim Erstgespräch ist die Bezahlung auch bar möglich.

Die Möglichkeit eines Sozialtarifs kann individuell besprochen werden, eine Abrechnung mit der Krankenkasse ist aktuell leider nicht möglich.

Setting und Frequenz

Ich arbeite im Einzelsetting mit Erwachsenen und jungen Erwachsenen, wobei eine Einheit eine Dauer von jeweils 50 Minuten hat. Die Frequenz der Einheiten, also wie oft Termine stattfinden, wird individuell besprochen und vereinbart. Für einen kontinuierlichen Therapieprozess sind regelmäßige Termine jedoch von großer Bedeutung.

Absageregelung

Sollten Sie einen vereinbarte Einheit nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um Absage des Termins spätestens 48 Stunden vorher. Ansonsten ist das volle Honorar für die verpasste Einheit zu bezahlen.

Verschwiegenheit

Die Informationen, die Sie im Rahmen der Behandlung mit mir teilen, werden streng vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Ich unterliege als klinische Psychologin und Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision der Verschwiegenheitspflicht gemäß §37 Psychologengesetz und §15 Psychotherapiegesetz.

Sollte sich ein Informationsaustausch mit anderen Ihrer Behandler*innen (bspw. Psychiater*in oder Hausärzt*in) als hilfreich herausstellen, würde dieser ausschließlich nach Absprache mit Ihnen inklusive Ihrer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Nur in akut gefährlichen Situationen für Sie selbst oder andere bin ich rechtlich dazu verpflichtet, auch ohne Ihr Einverständnis eine Meldung an die entsprechenden Behörden zu tätigen.

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision

Ich trage die Bezeichnung „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“, da ich mich im letzten Abschnitt der Ausbildung zur Psychotherapeutin befinde. So darf ich eigenständig psychotherapeutisch mit Klient*innen arbeiten, werde dabei aber in regelmäßiger Supervision von erfahrenen Psychotherapeut*innen unterstützt.